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Leistungen/Infothek
Theorie Unterricht
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung, d.h. Übungsstunden um den grundsätzlichen Umgang mit dem Fahrzeug zu erlernen. Eine bestimmte Anzahl von Übungsstunden ist bei den meisten Klassen (ausser Klasse D) explizit nicht vorgeschrieben und richtet sich nach dem Geschick und Lernfortschritt des jeweiligen Fahrschülers.
Neben der Grundausbildung sind sogenannte Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Anzahl der Sonderfahrstunden ist von der zu erwerbenden Klasse und dem Führerschein Vorbesitz abhängig. (Genaue Angabe bei der jeweiligen Führerscheinklasse ).
Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung schließen sich an. Zum Abschluss werden möglichst prüfungsnahe Situationen abgefahren, die Sie gut bewältigen sollten.
Übersicht der benötigten Sonderfahrten
Bitte entnehmen Sie hier die genaue Anzahl der benötigten Sonderfahrten unserer Klassenübersicht.
Prüfung
Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters abgelegt werden. Vorab muss die theoretische Prüfung bestanden sein.