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Klasse A beschränkt

Allgemeine Definition:

Krafträder mit und ohne Beiwagen über 50ccm, bbH und über 45 km/h bbH. Zunächst beschränkt auf 25kW (34PS). Verhältnis Leistung/Gewicht geringer als 0,16kW/kg.

Bemerkung:

Nach 2 Jahren prüfungs- und antragsfreie Aufhebung der Beschränkung
Einschluss: Klassen A1 und M

Bonusregelung:

Bei Vorbesitz der Klasse A1 oder 1B
(genaue Angabe der Ausbildungsstunden auf Anfrage)

Fahrzeuge:
Suzuki GF 650a
Kawasaki EL252

Die Ausbildung für die Klasse A beschränkt machen Sie entweder auf der Suzuki GF650a oder der Kawasaki El 252 (wird gerne eingesetzt von kleineren und weiblichen Fahrschülern)
Vorraussetzungen:

Mindestalter:18

Vorbesitz: -

Alte Klasse: 1a

Ausbildungsdauer:
(ohne Vorbesitz)

Theorie: 16h (à 90min)

Überland: 5h (à 45min)

Autobahn: 4h

Nachtfahrt: 3h

Fahrstunden: ?

Bonusregelung siehe links

Prüfung in: Theorie und Praxis