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Begleitendes Fahren ab 17
Begleitendes Fahren ab 17
Am 01.10.2006 wurde in Hessen „Begleitetes Fahren ab 17“ eingeführt.
Hierfür muss jeweils das Mindestalter von 16 ½ Jahren bei der Anmeldung erreicht sein.
Für die Ausbildung des Bewerbers gilt: Die Fahrschüler „Zum begleiteten Fahren“ sind wie jeder andere Bewerber der Klasse B oder BE auszubilden.
Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, mit der das Fahren für die Klasse B oder BE in Begleitung im Inland erlaubt ist (ein Personalausweis ist immer mitzuführen).
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf dann ein Fahrzeug der Klasse B ohne Begleitung geführt werden. Ihr Scheckkartenführerschein liegt dann bei der Führerscheinstelle für Sie zur Abholung bereit.
Die Anforderungen an die Begleitpersonen:
- Mindestalter von 30 Jahren
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B mindestens 5 Jahre ununterbrochen
- Eintragung im Verkehrszentralregister: Maximal 3 Punkte
- Verbot von Drogen
- Verbot von Alkohol, die Grenze von 0,5 Promille darf in keinem Fall erreicht werden
Zusätzlich werden bei der Antragsstellung folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“
- Pro Begleiter ein Beiblatt mit Kopie des Führerscheines Vorder- und Rückseite
- Original Personalausweis eines gesetzlichen Vertreters