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Begleitendes Fahren ab 17

Am 01.10.2006 wurde in Hessen „Begleitetes Fahren ab 17“ eingeführt.

Hierfür muss jeweils das Mindestalter von 16 ½ Jahren bei der Anmeldung erreicht sein.
Für die Ausbildung des Bewerbers gilt: Die Fahrschüler „Zum begleiteten Fahren“ sind wie jeder andere Bewerber der Klasse B oder BE auszubilden.

Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, mit der das Fahren für die Klasse B oder BE in Begleitung im Inland erlaubt ist (ein Personalausweis ist immer mitzuführen).
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf dann ein Fahrzeug der Klasse B ohne Begleitung geführt werden. Ihr Scheckkartenführerschein liegt dann bei der Führerscheinstelle für Sie zur Abholung bereit.

Die Anforderungen an die Begleitpersonen:

  • Mindestalter von 30 Jahren
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B mindestens 5 Jahre ununterbrochen
  • Eintragung im Verkehrszentralregister: Maximal 3 Punkte
  • Verbot von Drogen
  • Verbot von Alkohol, die Grenze von 0,5 Promille darf in keinem Fall erreicht werden
Wer begleitet, muss in die Prüfbescheinigung eingetragen sein und die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt.

Zusätzlich werden bei der Antragsstellung folgende Unterlagen benötigt:
  • Antrag auf Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“
  • Pro Begleiter ein Beiblatt mit Kopie des Führerscheines Vorder- und Rückseite
  • Original Personalausweis eines gesetzlichen Vertreters