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Ausländischer Führerschein
Ausländischer Führerschein
Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzwechsel nach Deutschland, nicht umgeschrieben werden.
Wechselt der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis den Wohnort nach Deutschland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge mit diesem Führerschein noch sechs Monate zu führen. (Auf Antrag kann diese Frist verlängert werden, wenn der Antragssteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird.)
Mehr Informationen erhalten Sie von der Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises (Ihre Erteilende Behörde) Telefon 06051-8514245 oder unter www.mkk.de